comdesk Ratgeber Das Urteil zur 0180-Rufnummer

Das Urteil zur 0180-Rufnummer

„EuGH verbietet teure Hotlines“ – dieses Urteil sorgt für Aufsehen: Anrufe bei Kundenhotlines dürfen künftig nicht mehr kosten als reguläre Gespräche ins Fest- oder Mobilfunknetz. 0180er-Nummern gelten damit als unlauter, da hohe Gebühren Kunden von Vertragsnachfragen oder Widerrufen abhalten könnten. Lesen Sie mehr zu den Folgen.

Die wichtigsten Themen auf einen Blick

Was bedeutet das Urteil?

Das Urteil wurde im Verfahren gegen einen Online-Elektro-Händler am Landesgericht Stuttgart gefällt. Der Händler hatte eine kostenpflichtige 01805-Rufnummer für den Kundenservice geschaltet und war deshalb von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs angeklagt worden. Das Gericht entschied hier in Bezug auf eine entsprechenden EU-Verbraucherrechte-Richtlinie des EuGH, die besagt, dass die Anrufkosten bei vertragsrelevanten Fragen den „Grundtarif“ nicht übersteigen dürfen. Einfacherer gesagt bedeutet das, dass ein Kunde, der ein Unternehmen mit Fragen zu einem bestehenden Vertrag kontaktiert, nicht mehr bezahlen darf, als bei einem gewöhnlichen Anruf bei Mutti.

Nach all den Horror Stories kommt nun die Erleichterung: Nach aktuellem Stand betrifft das Urteil ausschließlich vertragsrelevante Fragen. Das heißt: Das Kostensystem der 0180-Rufnummern bleibt bestehen und diese können nach wie vor für den Kundenservice genutzt werden. Mit der Einschränkung, dass dem Verbraucher eine gesonderte 0800-, Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer für Informationen und Hilfe zu bereits geschlossenen Verträgen angeboten werden muss und die Trennung in der Kommunikation der Rufnummern klar erkennbar sein muss.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ihre 0180-Rufnummer kann bestehen bleiben. Wichtig ist, dass Sie für vertragsrelevante Kundenservice-Themen eine Alternative (lokale Servicerufnummer, 0800) zur Verfügung stellen und die Trennung klar kommunizieren.
  • Alternativ können Sie komplett auf eine lokale Servicerufnummer oder eine 0800-Rufnummer umsteigen. Wir beraten Sie gerne zum Thema.
  • Das Urteil greift erst einmal nur im Fall des angeklagten Online-Händlers. Trotzdem sollten Sie zeitnah gesetzeskonform umstellen, um Abmahnungen zu vermeiden.

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